Aus der Gemeinderatssitzung vom 25.11.2025
- Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühren zum 01.01.2026
Aufgrund der stetigen Ausgabenmehrung im Wasserbereich, insbesondere durch notwendige Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen sowie aufgrund von sinkenden Wasserverbräuchen in den vergangenen Jahren entstand bei den Wassergebühren in den Jahren 2022 bis 2025 eine Unterdeckung in Höhe von insgesamt rund 104.000,00 Euro. Ebenso spielte auch die Erhöhung des Wassereinkaufspreises durch die Fernwasserversorgung Oberfranken (FWO) um 10 Cent/Kubikmeter von bisher 92 Cent/Kubikmeter (seit dem 01.07.2022) auf nunmehr 1,02 Euro/Kubikmeter eine Rolle.
In Zusammenarbeit mit dem Bayerischen kommunalen Prüfungsverband (BKPV) wurde deshalb eine Neukalkulation der Wassergebühren veranlasst. Im Rahmen der Gebührenfestsetzung soll die Grundgebühr für die Bereitstellung der Wasseruhr von 9,20 Euro (netto) bzw. 9,84 € (brutto) unverändert bleiben, damit die Gebührenerhöhung stärker an den tatsächlichen Verbrauch gekoppelt wird. Die derzeitigen Wassergebühren in Höhe von 1,95 Euro pro Kubikmeter (netto) bestehen seit dem 01.01.2022. Die durch den BKPV ermittelte kostendeckende Wassergebühr beträgt ab dem 01.01.2026 2,44 Euro pro Kubikmeter (netto) bzw. 2,61 Euro pro Kubikmeter (brutto)
Die Höhe der derzeitigen Wasserverbrauchsgebühren der Nachbargemeinden stellt sich wie folgt dar: Viereth-Trunstadt 2,33 Euro, Baunach 2,24 Euro, Hallstadt 2,68 Euro und Bischberg 2,74 Euro.
Durch die Gebührenerhöhung entstehen für einen 4-Personen-Haushalt bei 120 Kubikmeter Verbrauch künftig Mehrkosten von ca. 63 Euro.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhaid beschließt, den Gebührensatz pro Kubikmeter entnommenen Wassers inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer auf 2,61 Euro (entspricht 2,44 Euro netto), bei hierbei gleichbleibender Grundgebühr, festzulegen.
Aus Sicht der SPD-Gemeinderatsfraktion ist die Neufestsetzung der Wassergebühr alternativlos. Ausdrücklich begreüßt wird, dass die Grundgebühr unverändert bleibt und damit die Gebührenerhöhung stärker an den tatsächlichen Verbrauch gekoppelt wird. Sparsamer Umgang mit der Ressource Wasser wird damit belohnt - ein Verhalten, das in Zeiten des Klimawandels, geringerer Niederschlagsmengen und Grundwasserneubildung sowie Überlegungen zum kommunalen Wassersparmanagement zunehmend an Bedeutung gewinnt.
- Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätte" – Beschluss über die Teilnahme am Förderprogramm
Mit dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" (SKS), das am 16.10.2025 veröffentlicht wurde, werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.
Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport (keine Kultur) dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Zuschusshöhe des Bundes liegt bei bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.
Die Machbarkeitsstudie der großen Schulturnhalle ist zwar noch nicht abgeschlossen, jedoch soweit fortgeschritten, dass die Gemeinde sich beim Bundesprogramm bewerben kann. Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, sich mit der Variante 3 (Abriss und Neubau auf gleichem Grund) der vorläufigen Machbarkeitsstudie beim Bundesprogramm zu bewerben. Die Kosten für eine neue „1 ½-fach-Halle“ belaufen sich dann auf ca. 7,5 – 8 Mio. € (+ ca. 1. Mio. € für Stellplätze). Alle anderen Varianten der Machbarkeitsstudie scheiden laut Recherche der Verwaltung für das Bundesprogramm aus.
Die Machbarkeitsstudie dient als Grundlage beim Interessenbekundungsverfahren. Hierfür ist eine Projektskizze einzureichen. Diese wird in Zusammenarbeit mit dem Büro Architekt und beratenden Ingenieur PartGmbb Jungkunst + Zang aus Bamberg ausgearbeitet.
Beschluss
Die Gemeinde Oberhaid nimmt am Projektaufruf des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) mit der großen Turnhalle in der Steingrube 29 in Oberhaid teil. Die Projektskizze muss sich auf die Variante 3 (Abriss und Neubau auf gleicher Fläche) der Machbarkeitsstudie beziehen.
Aus Sicht der SPD-Gemeinderatsfraktion ist die Variante 3 zwar grundsätzlich die schlechtere Variante für einen Ersatzneubau der Schulturnhalle im Vergleich zum möglichen Standort am bisherigen Bau- und Wertstoffhof. Trotzdem ist die Teilnahme am Förderpramm der einzig mögliche Weg. Um dabei die Chancen der Bewerbung zu steigern erscheinen darüber hinaus folgende Aspekte vorrangig:
- Erfüllung der geforderten energetischen Standards (z.B. Energiegebäude-Stufe EG55, 100 % erneuerbare Energien, bzw. Anschluss an Wärmenetz oder Einsatz von Wärmepumpen)
- Planungsstand derzeit Leistungsphase Lph 2 Vorplanung bzw. besser LpH 3 Entwurf - ohnehin maßgeblich für Bewerbung
- Abstimmung mit Büro Jungkunst
- zu empfehlen ist das Hinzuziehen eines Energieeffizienz-Experten wie Marco Stretz, Oberhaid
- Vergleichsberechnung zur Wirtschaftlichkeit der Varianten Ersatz gegenüber Sanierung
- abschließende Prüfung, ob Ersatzneubau an anderer Stelle aufgrund zwingender Sachgründe (Lärmschutz, Nachbarschaft, Stellplätze) doch möglich ist
Aus der Gemeinderatssitzung vom 21.10.2025
- Große Schulturnhalle Oberhaid – Sachstandsbericht zur Machbarkeitsstudie
Zur Klärung, ob für die große Schulturnhalle an der Friedrich-Ebert-Straße eine Sanierung, eine Erweiterung oder ein Ersatzneubau zielführend ist, um den Anforderungen von Schule, Vereinen und Gemeinde zu genügen, wird derzeit eine durchgeführt. Erste Erkenntnisse zu den durchgeführten Bestandserfassungen und -beurteilung wurden durch das Architekturbüro Jungkunst und Zang, Bamberg vorgestellt.
1. Ausgangslage
Die bestehende Turnhalle stammt aus dem Jahr 1976 und weist erhebliche bauliche, statische und technische Mängel auf. Grundlage bildete eine umfassende Bestandsaufnahme einschließlich CAD-Aufmaß, Prüfung der Tragkonstruktion, Haustechnik und Bausubstanz. Vier Hauptvarianten wurden vorgestellt und im Detail erläutert und bewertet werden.
2. Variantenübersicht
Variante 1 – Generalsanierung der bestehenden Halle, ohne Erweiterung
Im Zuge einer umfangreichen Bestandsaufnahme zeigte sich, dass das 2004 aufgesetzte Dach erhebliche statische Mängel aufweist. Die Tragfähigkeit ist unzureichend und die vorhandene Dachkonstruktion war nicht für die zusätzliche Last der PV-Anlage bemessen. Auch die Flachdächer über den eingeschossigen Anbauten sind sanierungsbedürftig. Weiterhin sind umfangreiche Betonsanierungen erforderlich, die technische Gebäudeausrüstung ist überaltert, die Sanitärobjekte in einem schlechten Zustand, die Heizungsanlage aus dem Jahr 2000 hat ihre rechnerische Nutzungsdauer überschritten, eine Lüftungsanlage ist nicht vorhanden.
Die Sanierung würde eine vollständige Erneuerung der Dachkonstruktion, der Haustechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär) sowie der energetischen Gebäudehülle erfordern. Dabei soll auf regenerative Energiequellen und eventuell auf eine Anbindung an ein kommunales Nahwärmenetz gesetzt werden. Ebenso müsste die Wärmeverteilung erneuert und eine maschinelle Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung installiert werden. Insgesamt wird mit Kosten in Höhe von rund 4 Millionen Euro gerechnet.
Obwohl der Bestand erhalten bleiben würde, sind die planerischen Möglichkeiten aufgrund der vorhandenen Strukturen stark eingeschränkt. Eine Erweiterung oder zusätzliche Zuschauerbereiche können nicht realisiert werden. Zusätzlich würde, durch die nachträglich anzubringenden Prallschutze an den Innenwänden, im Sportbereich der Turnhalle sogar noch Platz verloren gehen.
Fazit: Aus funktionaler und wirtschaftlicher Sicht ist die Variante daher nur bedingt empfehlenswert.
Variante 2 – Generalsanierung mit Anbau (z. B. Zuschauerbereich, Nebenräume)
Neben der Sanierung der bestehenden Halle ist ein Erweiterungsbau vorgesehen, um zusätzliche Funktionen wie einen Zuschauerbereich oder Nebenräume zu schaffen. Hierzu wurden vier mögliche Anbaukonzepte untersucht: 1) Aufstockung des nördlichen Umkleidetraktes, 2) zweigeschossiger Anbau an der Westseite, 3) zweigeschossigen Anbau an der Südseite sowie 4) Anbau an der Ostseite auf dem bestehenden Flachbau mit WCs, Lager und Heizung vor.
Die technische Ausstattung müsste analog zu Variante 1 vollständig erneuert werden. Die Kosten für diese Variante liegen bei etwa 5,25 Millionen Euro, zuzüglich rund 200.000 Euro für zusätzliche Stellplätze.
Fazit: Diese Variante bietet eine Verbesserung, bleibt aber aufgrund der Substanz und des Alters der Halle nur eine Zwischenlösung.
Variante 3 – Abbruch und Neubau einer 1- bis 1½-fach Halle auf dem Bestandsgrundstück
Das Areal ist für den Flächenbedarf ausreichend, wenngleich knapp bemessen. Der Zugang könnte über die Nordseite erfolgen, wo gleichzeitig neue Stellplätze mit rund 60 Parkflächen in der Nähe der bestehenden Laufbahn entstehen könnten. Auf der Südseite wären eingeschossige Geräteraumtrakte zur Friedrich-Ebert-Straße vorgesehen.
Der große Vorteil dieser Variante liegt in der Möglichkeit einer komplett neuen, modernen und energetisch effizienten Halle, die optimal auf die schulischen und sportlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden kann. Die Nähe zu den bestehenden Freisportflächen der Schule ist funktional günstig. Nachteilig wirkt sich die dichte Nachbarschaft zu Wohngebäuden und der AWO-Wohnanlage aus, wodurch Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden könnten. Zudem steht die alte Halle während der Bauzeit nicht zur Verfügung, was temporäre Nutzungseinschränkungen für den Schulsport bedeutet.
Die Kosten werden auf 7,5 bis 8 Millionen Euro brutto geschätzt, hinzu kommen etwa 1 Million Euro für Parkplätze und Zufahrten.
Fazit: Insgesamt eine Chance, eine zeitgemäße Sportstätte mit optimaler Grundrissgestaltung, moderner Haustechnik und effizienter Energieversorgung zu errichten.
Variante 4 – Neubau einer 1- bis 1½-fach Halle auf dem Bauhofgelände
Das Grundstück bietet ausreichend Platz für die erforderlichen Sport- und Nebenflächen sowie Stellplätze, die direkt westlich vor der Halle angeordnet werden könnten.
Ein wesentlicher Vorteil dieser Lösung liegt darin, dass die bestehende Turnhalle während der gesamten Bauzeit weiter genutzt werden kann. Erst nach Fertigstellung der neuen Halle würde die alte abgebrochen, wodurch auf dem bisherigen Schulgrundstück zusätzliche Stellplätze oder ergänzende Gebäude für die Freisportanlagen entstehen könnten. Die neue Halle wäre architektonisch und funktional frei planbar, ohne durch Bestandsstrukturen eingeschränkt zu sein.
Nachteilig ist lediglich, dass die Halle etwas weiter vom Schulgebäude und den Freisportflächen entfernt liegt, was organisatorisch berücksichtigt werden müsste. Die Gesamtkosten liegen ebenfalls bei etwa 7,5 bis 8 Millionen Euro brutto, zuzüglich rund 1 Million Euro für Stellplätze und Erschließung.
Fazit: Diese Variante kombiniert die Vorteile eines modernen Neubaus mit einer ungestörten Bauphase und eröffnet zusätzliche städtebauliche Optionen auf dem bisherigen Hallengrundstück.
8. Zusammenfassende Gegenüberstellung
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Variante
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Beschreibung
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Kosten (brutto)
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Vorteile
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Nachteile
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V1
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Generalsanierung
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ca. 4 Mio. €
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Nutzung Bestand
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stark eingeschränkte Planung, keine Zuschauer
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V2
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Generalsanierung + Anbau
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ca. 5,25 Mio. €
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zusätzliche Nutzung
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begrenzte Erweiterung, statisch komplex
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V3
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Neubau Bestandsgelände
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7,5–8 Mio. € + 1 Mio. € Stellplätze
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moderne Halle, gute Lage
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Bauzeit ohne Halle, Lärmproblematik
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V4
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Neubau Bauhofgelände
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7,5–8 Mio. € + 1 Mio. € Stellplätze
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Bau während Altbetrieb, flexible Planung
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Entfernung zur Schule
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9. Fazit und weitere Schritte
Das Planungsbüro empfiehlt, die Varianten 3 und 4 zunächst in einer vertieften Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu prüfen, da beide zukunftsfähige und funktionale Lösungen bieten. Variante 1 wird aufgrund des schlechten baulichen Zustands als nicht nachhaltig bewertet. Variante 2 könnte eine Übergangslösung darstellen, ist jedoch langfristig kostenintensiv.
Die nächsten Schritten sind 1) Machbarkeitsstudie abschließen, 2) eine Standortentscheidung vorbereiten (Bestandsfläche vs. Bauhofgelände) und 3) Fördermöglichkeiten prüfen (z. B. Sportstättenförderung, Klimaprogramme). Das Endergebnis der Machbarkeitsstudie wird voraussichtlich bis Januar 2026 erwartet.
Aus Sicht der SPD-Gemeinderatsfraktion überrascht das Ergebnis vor allem hinsichtlich der festgestellten schwerwiegenden statischen und baulichen Mängel in Verbindung mit der erst 2004 neu aufgestellten Dachkonstruktion. Vorgehensweise der Bestandserhebung und -bewertung wurden nachvollziehbar aufgezeigt. Die Variantenprüfung sollte im Detail zunächst im Bau- und Umweltausschuss beraten werden. Dies insbesondere mit Blick auf die, dem Bau folgenden Konsequenzen hinsichtlich der Kosten für Betrieb und Unterhalt. Die vorliegende Kostenschätzung lässt allerdings bereits heute den Schluss zu, dass ohne hohe Förderung mit Bundes- und Landesmitteln ein Neubau nicht realisierbar erscheint.
Claus Reinhardt, SPD-Fraktioinsvorsitzender
Die Firma MODUS Wirtschafts- und Sozialforschung GmbH aus Bamberg hat die Gemeinde Oberhaid bereits im Jahr 2009 bei der Durchführung einer Sozialraumanalyse unterstützt, um die erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung des demografischen Wandels zu ermitteln und umzusetzen. Edmund Görtler, Geschäftsführer der Firma MODUS informierte in der Sitzung erneut über den demografischen Wandel in der Gemeinde Oberhaid. Vorgestellt wurde das Projekt „Ehrenamt im Ruhestand“, das in Kooperation mit der Technischen Hochschule Nürnberg durchgeführt wird. Ziel ist es dabei, Wege zu finden, wie der Übergang in den Ruhestand sinnvoll mit ehrenamtlichem Engagement verbunden werden kann.
Demografischer Hintergrund
Die Gemeinde Oberhaid ist stark von den geburtenstarken Jahrgängen (1959–1969) geprägt. Diese Bevölkerungsgruppe tritt aktuell bzw. in den nächsten zehn Jahren sukzessive in den Ruhestand ein. Das bedeutet letztlich auch ein beachtliches Zeitpotenzial zur Verwendung für ehrenamtliches Engagement.
Ergebnisse der Befragung „Ehrenamt im Ruhestand“ (Zwischenergebnisse 2025):
• 17 % der Befragten haben konkrete Vorstellungen
• 38 % davon möchten sich ehrenamtlich engagieren
Entwicklung im Ehrenamt
Gerade in bisher traditionellen Bereichen des Ehrenamts wie Kirchen, Sportvereine, Tafeln, Wohlfahrtsverbände, etc. ist ein Rückgang des ehrenamtlichen Engagements zu beobachten. Der Anteil der Ehrenamtlichen sinkt mit dem Alter deutlich (von 40 % bei 65–69-Jährigen auf 16,5 % bei über 85-Jährigen). Aus der Erhebung wurde außerdem die Erkenntnis gewonnen, dass die ersten zwei Jahres nach dem Eintritt in den Ruhestand für die Übernahme von ehrenamtlichen Aufgaben entscheidend sind. Wir nicht innerhalb dieses Zeitraums ein ehrenamtliches Engagement angestrebt, ist ein späterer Einstieg sehr unwahrscheinlich.
Herausforderungen und Motivation
• Verbände und Organisationen, die ein Ehrenamt anbieten, suchen häufig jüngere Freiwillige.
• Die Vermittlung zwischen Angebot und Nachfrage ist häufig aufwändig.
• Passende Angebote für Ältere fehlen oft.
• Interessen verändern sich im Alter.
• Eine „Auszeit“ direkt nach Renteneintritt erschwert den späteren Einstieg ins Ehrenamt.
• Jede Generation hat eigene Vorstellungen von Engagement.
Die Jahrgänge 1959 bis 1969 im Fokus
Nach einer Erhebung aus dem Jahr 2024 werden den sog. „Babyboomern“ folgende typische Eigenschaften zugeschrieben: Zielstrebigkeit, Arbeitsmoral, Ehrgeiz, Wohlstandsstreben, Familienorientierung, Aktivität, Anpassungsfähigkeit, Nachhaltigkeit, hohe Bildung.
In einer weiteren Befragung hat die Körber Stiftung herausgefunden, dass gerade im ländlichen Raum eine hohe Engagementbereitschaft zu verzeichnen ist. Das Hauptinteresse gilt hierbei den Themen Natur- und Umweltschutz. Die anzusprechende Zielgruppe bringt hierzu gerne das erforderliche Know-How ein. Eine finanzielle Vergütung spielt dabei nur eine geringe Rolle, kann aber ein Anreiz sein, die Personen ins Ehrenamt zu bringen. Entscheidend ist jedoch, dass die potentiellen Ehrenamtspersonen persönlich angesprochen, informiert und während der Tätigkeit öffentlich wertgeschätzt werden.
Handlungsempfehlungen
Vorgeschlagen wird:
- Aufbau lokaler Ansprechpersonen und Netzwerke
- Frühzeitige Motivation im Berufsleben
- Persönliche Ansprache und regelmäßige Information
- Hürden abbauen und über Vergütungsmodelle nachdenken
- Lokale Infrastruktur zur Unterstützung des Engagements verbessern
- Punktuelles, projektbezogenes Engagement ermöglichen
- Wertschätzungskultur etablieren
- Hierzu können bereits jetzt hilfreiche Instrumente, wie eine Ehrenamtsbörse, den Engagement-O-Mat (Ehrenamt-Check), Freiwilligenagenturen, Mehrgenerationenhäuser sowie die lokalen Vereine eingebunden und genutzt werden. Auch traditionelle Möglichkeiten wie öffentliche Anzeigen oder „Kümmerer“-Initiativen können ein wirksames Mittel zur Gewinnung von Ehrenamtlichen sein.
Bedeutung für Oberhaid
Die wichtigsten Fragen die abschließend diskutiert wurden lauteten:
- Was wollen die Menschen in Oberhaid?
- Welche Engagementmöglichkeiten gibt es bereits?
- Wo bestehen Lücken und welche neuen Angebote sind denkbar?
- Wer übernimmt die Organisation und Koordination?
Ziel ist es, Oberhaid als aktive, altersfreundliche Gemeinde zu positionieren, in der das Potenzial der Babyboomer-Generation für das Gemeinwohl genutzt wird.
Um diese aufgeworfenen Fragestellungen zu beantworten, können über die Firma MODUS Untersuchungen und Befragungen durchgeführt und der Gemeinde dadurch ein Leitfaden für zukünftige Maßnahmen an die Hand gegeben werden. Eine entsprechende Untersuchung bildet die Basis um herauszufinden, welche konkreten Maßnahmen die Gemeinde Oberhaid (Verwaltung und Politik) ergreifen kann, um zur Erhöhung der Lebensqualität in der Gemeinde beizutragen.
Aus Sicht der SPD-Gemeinderatsfraktion sollte zur Unterstütztung des ehrenamtlichen Engagements in der Gemeinde Oberhaid die Benennung eines Ehrenamtsbeauftragten aus Verwaltung, Politik oder Bürgerschaft erfolgen. Ein möglicher Ansatz wäre auch Ausweitung der Stelle des "Senioren-Kümmerers". Weiterhin sinnvoll wäre der Aufbau einer Ehrenamtsbörse um Helferinnen und Helfer. Über ein derartiges Netzwerk könnte eine zielgerichtete Vermittlung organisiert werden - auch hinsichtlich eines befristeten, punktuellen oder projektbezogenen Engagements. Darüber hinaus sollte die Zusammenarbeit mit der Firma MODUS zur weitergehenden, ortsbezogenen Untersuchung - Projekt "Ehrenamt im Ruhestand" - fortgesetzt werden.
Die Regionalwerke Bamberg GmbH (RWB) wurde 2012 gegründet. Gesellschafter sind der Landkreis Bamberg, 31 Kommunen des Landkreises Bamberg, die Stadt Bamberg sowie die Stadtwerke Bamberg GmbH (STWB). Ende 2024 haben die beiden Gesellschafter Stadt Bamberg und Stadtwerke Bamberg GmbH signalisiert, angesichts der veränderten Rahmenbedingungen, aus der RWB zum 31.12.2025 ausscheiden zu wollen. In der Stadtratssitzung am 26.03.2025 hat der Stadtrat der Stadt Bamberg schließlich den Austritt von Stadt Bamberg und STWB beschlossen.
Die freiwerdenden Gesellschaftsanteile von Stadt und STWB müssen nun nach Wahl der Gesellschaft auf einen oder mehrere der übrigen Gesellschafter oder die Gesellschaft selbst übertragen werden. Wird ein entsprechender Beschluss durch die Gesellschafterversammlung nicht bis zum Stichtag des Ausscheidens gefasst, ist die Gesellschaft aufgelöst. Die Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters richtet sich nach den Bestimmungen der Satzung der RWB und bemisst sich nach dem anteiligen Buchwert des Geschäftsanteils aus der Handelsbilanz zum Ende des Geschäftsjahres 2025. Das Abfindungsguthaben wird ca. 200.000 EUR betragen und ist mit 2 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die RWB ist mit einem Liquiditätsbestand von 319.337 EUR (Stichtag 14.08.2025) im Stande das Abfindungsguthaben mit einer Einmalzahlung an die beiden ausscheidenden Gesellschafter abzuwickeln, um so eine unnötige Zinslast zu vermeiden.
Es spricht viel dafür, dass die Anteile der beiden ausscheidenden Gesellschafter von der Gesellschaft selbst übernommen werden. Dies hätte zum einen den Vorteil, dass die verbleibenden Gesellschafter selbst keine finanziellen Mittel aufbringen müssen, um die Abfindung der Geschäftsanteile zu gewährleisten. Zum anderen bestünde so auch für die Zukunft unkompliziert die Möglichkeit, weitere Gesellschafter in die RWB aufzunehmen, ohne dass eine Veränderung an den Gesellschaftsanteilen der übrigen Gesellschafter herbeigeführt werden muss. Darüber hinaus bleiben die ausgeglichenen Mehrheitsverhältnisse zwischen dem Landkreis Bamberg und den Kommunen in ihrer Gesamtheit unverändert.
Dementsprechend hat der Aufsichtsrat der RWB in seiner Sitzung am 13.02.2025 der Gesellschafterversammlung empfohlen, die Anteile selbst zu übernehmen.
Im Rahmen der Gremiumsdiskussion wurde insbesondere die Sinnhaftigkeit der Mitgliedschaft in den Regionalwerken Bamberg fraktionsübergreifend deutlich in Frage gestellt. Gerade ein Benefit der Gemeinde Oberhaid kann bereits seit mehreren Jahren, mit Ausnahme der Bereitstellung des E-Carsharings, nicht mehr verzeichnet werden. Trotz der unbestreitbaren Tatsache, dass die Regionalwerke Bamberg derzeit keine nach außen sichtbaren Leistungen oder Vorteile für die Gemeinde anbieten oder erwirtschaften können, warb Erster Bürgermeister Carsten Joneitis für einen Verbleib der Gemeinde Oberhaid in der Gemeinschaft, da diese aktuell auch keine negativen Auswirkungen, insbesondere in finanzieller Hinsicht für die Gemeinde bedeuten.
Seitens der SPD-Gemeinderatsfraktion wurde dagegen angeregt, dass die Gemeinde Oberhaid aus den RWB ausscheiden solle. Das Gremium stimmte dabei zu, eine Abstimmung über den Verbleib oder den Austritt der Gemeinde Oberhaid in den Regionalwerken Bamberg in einer der nächsten Sitzungen durchführen zu wollen.
Beschluss
Erster Bürgermeister Carsten Joneitis wird beauftragt und ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Regionalwerke Bamberg GmbH für die Gemeinde Oberhaid folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Gesellschaftsanteile der Stadt Bamberg und der Stadtwerke Bamberg GmbH werden zum 31.12.2025 von der Regionalwerke Bamberg GmbH selbst übernommen. Die beiden ausscheidenden Gesellschafter werden entsprechend verpflichtet, ihre Gesellschaftsanteile an die Gesellschaft abzutreten.
- Abweichend von § 17 Absatz 3 der Satzung der Regionalwerke Bamberg GmbH wird das Abfindungsguthaben im Wege einer Einmalzahlung an die beiden ausscheidenden Gesellschafter Stadt Bamberg und Stadtwerke Bamberg GmbH ausgezahlt.
Aus Sicht der SPD-Gemeinderatsfraktion sollte der Gemeinderat den Austritt aus den Regionalwerken beschließen. Dies wäre der konsequente Schluss aufgrund der jahrelangen Fehlentwicklungen im Organisation und Geschäftsgebaren. Das ursprüngliche Ziel war die Forderung regenerativer Energien. Vielmehr als E-Carsharimng und der Parkplatz Schillerstraße ist auf der Haben-Seite nicht zu finden. Nachhaltige Projekte wie Windräder in Heiligenstadt oder der Bau einer Zentralen Klärschlammtrocknungsanlage im südlichen Landkreis - trotz 2,6 MIo. Euro Fördermittel - sind kläglich gescheitert. Überlebensfähig wären die Regionalwerk allenfalls durch einen hohen Kapitalzufluss in die GmbH - aber woher soll dieser nach Auszahlung von 200.000 Euro Abfindung für die Stadt und die Stadtwerke Bamberg kommen bei einem noch vorhandenem Liquiditätsbestand von rd. 100.000 Euro.